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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Dienstleistungen
Heyday Konzeption und Gestaltung GmbH
Anwendbar für Dienstleistungen
Version 3.00, gültig ab 1. März 2025

1. Vertragsbedingungen
Die Heyday Konzeption und Gestaltung GmbH (kurz Heyday) erbringt innerhalb eines Auftrags diverse gestalterische, organisatorische, beratende und administrative Leistungen. Die wichtigsten Vertragsbedingungen sind auf der Übersichtsseite Konditionen ersichtlich und liegen dem Angebot bei. Die Konditionen werden durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dienstleistungen (kurz AGB Dienstleistungen, abrufbar unter www.heyday.ch/agb) ergänzt. Die Konditionen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Dienstleistungen) gelten als integrierender Bestandteil jedes Auftrages. Mit Auftragsannahme erklärt sich der Auftraggeber mit den Konditionen und den AGB Dienstleistungen von Heyday einverstanden und es entsteht ein Auftrag.

2. Schriftform
Abweichungen von angebotsspezifisch definierten Bedingungen, den Konditionen oder den AGB Dienstleistungen bedürfen der Schriftform.

3. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Heyday verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Heyday verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Einwilligung an Dritte weiterzugeben.

4. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von Heyday geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören Heyday. Heyday kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UHG; SR 231.1) verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von Heyday nicht berechtigt ist, Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – an den betreffenden Werken vorzunehmen. Heyday ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu kennzeichnen.

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website von Heyday, gehören ausschliesslich dem Betreiber dieser Website oder den speziell genannten Rechteinhabern. Für die Reproduktion von sämtlichen Dateien, ist die schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsträgers im Voraus einzuholen.

5. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Eine abweichende Regelung kann vereinbart werden. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Heyday geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von Heyday geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten oder die Weiterleitung an Dritte aus. Die Parteien können eine abweichende Nutzungsregelung vereinbaren. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Heyday einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. Für Elemente, welche ihm Rahmen des Auftrages durch Dritte geleistet oder erstellt wurden (bspw. aber nicht abschliessend, Fotografie, Webprogrammierung), können abweichende Nutzungsrechte gelten. In diesen Fällen erfolgt eine entsprechende Information durch Heyday an den Auftraggeber.

6. Nutzung der Werke durch Heyday
Heyday hat das Recht, sämtliche für den Auftraggeber geschaffenen Werke (inkl. nicht gewählter Entwurfslinien) im eigenen Portfolio auf allen Kanälen zu präsentieren und die Werke auch für Wettbewerbseingaben zu nutzen. Die Veröffentlichung darf ab Lancierung des Produktes/Dienstleistung des Auftraggebers erfolgen. Falls ein Produkt/Dienstleistung nicht am Markt lanciert wird oder die Zusammenarbeit zwischen Heyday und dem Auftraggeber beendet wird, darf Heyday die Werke sofort präsentieren.

7. Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (bspw. Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.), welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, kann Heyday ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Aufraggeber Heyday in jeder Hinsicht schadlos.

8. Lizenzen
Erwirbt Heyday im Auftrag des Auftraggebers Lizenzen (bspw., aber nicht abschliessend, für Bilder, Schriften, Videos, Audiodateien), so ist der Auftraggeber Lizenznehmer. Der Auftraggeber ist damit verantwortlich für die Einhaltung und Aktualisierung der Lizenzverpflichtungen (bspw., aber nicht abschliessend, Anwendungsbereich, Nutzungsrechte innerhalb der Organisation, Anzahl Downloads/Verwendungen pro Bild, Rechte Dritter). Die Heyday lehnt jede Haftung in Zusammenhang mit Lizenzverletzungen ab.

9. Barrierefreiheit
Falls in einem Werk Elemente der Barrierefreiheit berücksichtigt werden sollen, ist dies durch den Auftraggeber bereits bei der Angebotsanfrage schriftlich an Heyday mitzuteilen. So werden die gewünschten Elemente zwischen Auftraggeber und Heyday bei der Angebotserstellung auf Realisierbarkeit geprüft, im Angebot schriftlich spezifiziert und eingerechnet.

10. Aufbewahren von Unterlagen
Heyday ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung des Auftrages digital aufzubewahren. Darüber hinaus ist Heyday ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat schriftlich zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten kann Heyday die Speichermedien anteilsmässig verrechnen.

11. Honorar Angebotsvorbesprechung
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Vorbesprechung zur Erstellung eines Angebots) ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, kostenfrei.

12. Art des Angebotes und Abrechnung
Grundlage für alle Angebote sind die Heyday-Stundensätze (siehe Übersicht Konditionen).

Das Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz für die einzelnen Leistungen. Die im Angebot angegebenen Zeiten sind ein geschätztes Zeitbudget zum Erreichen der Ziele. Der Projektverlauf an sich, unerwartete Sachverhalte oder bestimmte Entscheide können zu Mehraufwand führen. Bei Erreichen des offerierten Zeitaufwandes weist Heyday den Auftraggeber auf die höheren Kosten hin. Die Verrechnung zusätzlicher Stunden erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart, nach effektivem Aufwand.

Falls es sich um ein Richtpreisangebot oder eine Kostenschätzung handelt, wird dies im Angebotstext (Titel lautet in jedem Fall Angebot mit Angebotsnummer) entsprechend deklariert. Richtpreisangebote und Kostenschätzungen sind nicht verbindlich und somit als grobe Kostenschätzungen zu verstehen. Sobald ein konkretes Briefing des Auftraggebers vorliegt, kann ein Richtpreisangebot oder eine Kostenschätzung durch ein verbindliches Angebot ersetzt werden.

13. Gewährleistung bei Mängeln / Haftungsausschluss
Heyday verpflichtet sich, den Auftrag mit angemessener, branchenüblicher Sorgfalt auszuführen und verpflichtet sich bei Vorliegen relevanter Mängel zur kostenlosen Nachbesserung. Ein Mangel ist dann relevant, wenn die Leistungen erheblich von dem im Angebot umschriebenen Leistungsumfang abweichen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (insbesondere, wenn eine solche nicht oder nur mit unzumutbar grossem Aufwand möglich wäre) kann der Auftraggeber, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Bei Vorliegen eines derartigen Sachverhalts behält sich Heyday vor, eine Herabminderung des vereinbarten Preises in Betracht zu ziehen.

Alle Angaben des Internetangebotes von Heyday wurden sorgfältig geprüft. Trotzdem kann das Auftreten von Fehlern nicht völlig ausgeschlossen werden, womit wir keine Garantie für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von Informationen auch journalistisch-redaktioneller Art übernehmen können. Haftungsansprüche aus Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung der angebotenen Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Heyday kann auf der eigenen Website nach eigenem Ermessen und ohne Ankündigung Texte verändern oder löschen und ist nicht verpflichtet, Inhalte dieser Website zu aktualisieren. Die Benutzung bzw. der Zugang zur Website von Heyday geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers. Der Herausgeber, seine Auftraggeber oder Partner sind nicht verantwortlich für Schäden, wie direkte, indirekte, zufällige, vorab konkret zu bestimmende oder Folgeschäden, die angeblich durch den Besuch der Website entstanden sind und übernehmen hierfür folglich keine Haftung. Heyday übernimmt ebenfalls keine Verantwortung und Haftung für die Inhalte und die Verfügbarkeit von Webseiten Dritter, die über externe Links der Website von Heyday erreichbar sind. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.

14. Datenschutz
Die aktuell gültige Datenschutzerklärung von Heyday ist auf der Website von Heyday verfügbar. Bei der Nutzung unserer Web- oder Social Media Kanäle können folgende Anwendungen eingesetzt werden. Die jeweiligen Links informieren über den Umgang mit Nutzerdaten pro Anbieter:
Facebook: https://de-de.facebook.com/about/privacy
Instagram: http://instagram.com/about/legal/privacy/
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15. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Heyday Anrecht auf:

a. Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
b. Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
c. Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.

Darüber hinaus hat Heyday das Recht, die bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei Heyday.

16. Anwendbares Recht / Vertragsnatur
Die Beziehungen zwischen Heyday und dem Auftraggeber unterstehen schweizerischem Recht.
Heyday schuldet der Auftraggeberin ausschliesslich ein Tätigwerden gemäss den vorstehenden Inhalten. Ein gestützt auf ein Angebot abgeschlossener Vertrag beurteilt sich nach den konkreten Vereinbarungen. Ergänzend kommen die Regelungen der Art. 394 ff. OR zur Anwendung.

17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bern.